Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung
1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, im Geschäftsverkehr mit
Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird
hiermit widersprochen.
2. Angebote und Abschluss,
Stornierungen
1. Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie - soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind
stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu
verstehen.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt
oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt die
Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder
Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen
diese stets schriftlicher Bestätigung.
Vorstehende Regelung gilt nicht für mündliche Erklärungen der Geschäftsleitung
oder solcher Personen, die von uns unbeschränkbar bevollmächtigt sind.
4. Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde
Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
5. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir
berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl
Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle
vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte
Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
6. Wird ein Auftrag vor Lieferung der Waren vom Käufer storniert, sind wir
berechtigt, dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind,
zu belasten.
Bei den für den Käufer speziell angefertigten oder speziell beschafften Waren
ist eine Vertragsaufhebung und Rücknahme bereits gelieferter mangelfreier Ware
generell ausgeschlossen.
7. Abholrabatt setzt voraus, dass die Ware in unseren Verkaufsräumen in Malterdingen
selbst ausgesucht und selbst mitgenommen wird.
3. Lieferfristen und Verzug
1. Sofern
nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits
vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
2. Bei Waren, die wir nicht selbst herstellen, ist richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vorbehalten.
3. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.
4. Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines
Verzuges - angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten
haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung
der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene
Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann,
wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder
Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir
dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen,
ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären
wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes
Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer
Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl.
Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
6. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf unser
Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf
Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
4. Versand, Gefahrübergang
1.
Versandweg und -mittel sind, mangels besonderer Vereinbarung, unserer Wahl
überlassen. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten
gehen zu dessen Lasten. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers.
2.
Wird der Versand oder eine vereinbarte Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden
des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In
diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit
Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
5. Preise und Zahlung
1. Die
Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart - ab Lager zuzüglich
Verpackung sowie jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
2. Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen
30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden stets zur Begleichung der
ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen
verwandt. Zugesagte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der
Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
3. Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen
Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der
Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen
können.
4. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener
und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass
unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers
gefährdet werden.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit
nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des
Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die
Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist
kein Rücktritt vom Vertrag.
6. In den Fällen der Absätze 5.4 und 5.5 können wir die Einzugsermächtigung
(Abs. 6.5) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen
verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.5 genannten
Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten
Zahlungsanspruchs abwenden.
7. Verzugszinsen werden mit 10 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB)
berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung.
8. Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer
den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er
ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass
wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen
Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in
einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Wir
behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis
unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der
künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung
berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
3. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, so
steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem
Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung
oder Verarbeitung, so überträgt uns der Käufer bereits im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im
Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns
unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware im Sinne von 6.1.
4. Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und
die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die
Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 6.4 bis
6.5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er
nicht berechtigt.
5. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie dienen
in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren
veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. 6.2 haben,
wird uns ein unserem Eigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
6. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in
Abschnitt 5.6 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine
Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht
selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern
beinhaltet. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle
berechtigt.
Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der
Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der
dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös
den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des
Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
7. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu
sichernden Forderungen um 30 % übersteigt.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und
Haftung
1. Für
Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Käufer hat die
empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche und/oder erkannte Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind
spätestens binnen zwei Wochen, in jedem Fall vor Verarbeitung schriftlich
anzuzeigen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so
findet § 377 HGB mit der Maßgabe Anwendung, dass Mängel der gelieferten
Naturprodukte binnen 3 Tagen und Keramikware binnen 7 Tagen anzuzeigen sind.
2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h.
sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine
Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein
Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am
Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
3. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den
gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen die
beanstandete Ware oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter
Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Die Prüfung hat bis spätestens 21
Tage nach der erfolgten Beanstandung zu erfolgen.
4. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, nachlässige Behandlung oder
natürliche Abnutzung.
5. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung
der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der
Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
6. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-
und Wegekosten, sind von uns nicht zu tragen, soweit sie darauf beruhen, dass
die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort der beruflichen
Tätigkeit oder der gewerblichen Niederlassung des Empfängers verbracht wurde.
Es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Sache. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
7. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die
Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen
Umfang, nicht dagegen für mit uns nicht abgestimmte Kulanzregelungen. Sie
setzen im übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten,
insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
8. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat uns
der Käufer unverzüglich zu informieren.
9. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das
Gesetz gemäß § 479 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
10. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine
Haftungsbegrenzung).
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Schadens-
und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht soweit wir
zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben
Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes
Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Käufers ist damit nicht verbunden.
2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
9. Datenschutz
1. Der
Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
Sitz unserer Firma in 79364 Malterdingen. Wir sind jedoch berechtigt, den
Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
2. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Haftung für Inhalte
Obwohl wir uns um Aktualität,
Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte unserer Seiten bemühen,
können wir hierfür keine Garantie übernehmen. Nach § 7 Absatz 1 TDG sind
wir als Diensteanbieter für eigene Inhalte auf unseren Seiten nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Überwachung
übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen besteht jedoch
nicht (§§ 8-10 TDG). Sobald uns Rechtsverstöße bekannt werden, werden
wir die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen. Eine dahingehende
Haftung wird jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis konkreter
Rechtsverletzungen übernommen.
Haftung für Links
Unsere Seiten enthalten Links auf externe
Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser verlinkten Webseiten haben
wir keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der
jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb wir
diesbezüglich keinerlei Gewähr übernehmen. Die fremden Webseiten haben
wir zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft.
Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen
erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von uns
verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen
Rechtsverstoß können wir nicht leisten. Falls uns Rechtsverletzungen
bekannt werden, werden wir die entsprechenden Links sofort entfernen.
Urheberrecht
Die durch den Betreiber dieser Seite
erstellten Inhalte und Werke auf diesen Webseiten unterliegen dem
deutschen Urheberrecht. Sämtliche Beiträge Dritter sind als solche
gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede
Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Kopien
von diesen Seiten sind nur für den privaten Bereich gestattet, nicht
jedoch für kommerzielle Zwecke.
Datenschutz
Für die Sicherheit der Datenübertragung im
Internet können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere besteht bei
der Übertragung von Daten per E-Mail die Gefahr des Zugriffs durch
Dritte. Im Falle der Erhebung personenbezogener Daten auf unseren Seiten
erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers stets auf
freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen
Dienste ist auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe
anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet, soweit dies
technisch möglich und zumutbar ist. Einer Nutzung der im Impressum
veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zu Werbezwecken wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber behält sich für den Fall
unverlangt zugesandter Werbe- oder Informationsmaterialien ausdrücklich
rechtliche Schritte vor.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.